Häusliche Gewalt: Wer schlägt, geht
120 gemeldete Fälle pro Jahr im Kandkreis Stade / Beratungsstellen bieten konkrete Hilfe
(wd).
Viele Frauen haben es schon erlebt: Man streitet sich mit dem Lebensgefährten, ein böses Wort folgt dem anderen,
vielleicht rempelt man sich sogar an. Grund die Polizei zu holen? Das klingt übertrieben, wenn frau weiß, dass
sie den Streit selbst vorangetrieben hat.
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Kriterien für häusliche Gewalt
Sie sind ein Opfer häuslicher Gewalt:
- wenn Sie beleidigt oder vor dritten schlecht gemacht werden
- wenn Sie das Haus nicht verlassen können
- wenn Ihr Partner Ihre Finanzen kontrolliert
- wenn Sie mit beschädigten Sachen konfrontiert werden; wenn
Ihr Partner Sie, Ihre Kinder, Verwandten, Freunde oder Haustiere bedroht oder verletzt
- wenn Sie geschlagen, gestoßen, geschubst oder gebissen werden
- wenn Sie verfolgt und belästigt werden.
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Das Problem dabei ist, dass Opfer häuslicher Gewalt sich fast immer einreden, an der Eskalation
schuld zu sein und die Gewalt entschuldigen. Mit jedem Vorfall sinkt das Selbstwertgefühl der Frau weiter, so dass sie es
nicht mehr für wichtig hält, sich selbst zu schützen.
"Wer Hilfe braucht und sie nicht einfordert, handelt unverantwortlich", bringt es Christa Wittkowski, Gleichstellungsbeauftragte
in Harsefeld, auf den Punkt, wohl wissend, dass der erste Schritt, Hilfe zu holen, um die Situation zu ändern, der schwerste
ist. Sie selbst berät etwa 15 betroffene Frauen pro Jahr zum Thema "häusliche Gewalt" berät. Der erste
Schritt ist, bei Gewaltanwendung die Polizei zu rufen. Etwa 120 Mal pro Jahr wird diese im Landkreis Stade zu Fällen häuslicher
Gewalt - und zwar in allen Gesellschaftschichten - geholt, um das Opfer zu schützen und den Fall zu protokollieren. Aufgrund
der Rechtslage - wer schlägt, muss gehen - kann die Polizei den Mann aus der Wohnung verweisen.
Ein Netzwerk
gegen Gewalt
Mit verschiedenen Ausstellungen und Aktionen beteiligt sich der Landkreis Stade an der bundesweiten
Kampagne "Der richtige Standpunkt: Gegen Gewalt an Frauen". Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.netzwerk-haeusliche-gewalt.de.
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Diese Zeit muss die Frau dann nutzen, um weitere Schritte einzuleiten. Sie sollte schnellstmöglich zur Ärztin gehen,
damit die körperliche Gewalt dokumentiert werden kann (auch eine Ohrfeige kann noch längere Zeit, als man sie spürt,
nachgewiesen werden). Dann sollte die Frau eine der Beratungsstellen aufsuchen. Dort werden ihr die weiteren Schritte gezeigt und
erklärt. "Es nützt nichts, sich einzureden, dass der Mann nicht wieder gewalttätig wird", sagt Christa
Wittkowski. In den meisten Fällen sind es Wiederholungstäter. Und besonders, wenn Kinder betroffen sind, muss die
Frau handeln."
Beratung und Unterstützung
(wd). Unterstützung und Beratung gibt es bei den Gleichstellungsbeauftragten,
- bei Biss Stade (Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt), Tel.
04141-534415,
- im Frauenhaus, Tel. 0 41 41 - 4 41 23,
- im Opferhilfebüro Stade, Tel. 0 41 41 - 10 72 86 oder 0 41 41 - 10 72 89.
Sind Kinder betroffen, kann man sich ans Jugendamt wenden,
in Stade unter
Tel. 0 41 41 - 4 05 29, in Buxtehude unter 0 41 61 - 50 12 84.
Unter den angegebenen Telefonnummern gibt es Auskunft zu weiteren Beratungsstellen wie Weißer Ring, AWO-Migrations-
und Integrationsberatung, Ehe- und Lebensberatung, Lichtblick - Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt, Suchtberatung, Gleichstellungsbeauftragte,
Kinderschutzbund und andere. |
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