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BISS

Beratungs- und Interventionsstelle
bei häuslicher Gewalt

Träger: AWO, KV Stade e.V.

BISS
Beratungs- und Interventionsstelle
bei häuslicher Gewalt
Bei der Insel 9
21680 Stade

Tel.: 0 41 41 / 53 44 15
Fax:   0 41 41 / 53 44 25
E-Mail:   biss@awostade.de
Internet:   www.biss-stade.de
Ansprechpartnerinnen:   Renate Winkel
Colette Schiwietz
Verwaltungskraft:   Marina Sauer
Telefonzeiten:

Montag bis Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Der Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und zu nichts verpflichtend.

Häusliche Gewalt kommt in vielen Familien vor und zeigt sich in unterschiedlichsten Formen.

Wenn Sie von Ihrem Lebenspartner

  • misshandelt, gedemütigt, bedroht werden,

  • zum Schweigen gebracht werden,

  • verfolgt und terrorisiert werden,

  • beschimpft, beleidigt, erniedrigt werden,

  • daran gehindert werden, Kontakt zu anderen Personen aufzunehmen,

  • daran gehindert werden, die Wohnung zu verlassen,

  • zum Sex gezwungen werden,

dann werden Sie aktiv und holen sich Unterstützung. Durchbrechen Sie den Teufelskreis. Wir helfen Ihnen.

Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit.

Das Gewaltschutzgesetz regelt die zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen der Opfer von häuslicher Gewalt.

Die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes.

Außerdem:

  • unterstützen und begleiten wir Sie in einer akuten Krisensituation;

  • besprechen wir mit Ihnen einen individuellen Sicherheitsplan;

  • unterstützen wir Sie bei der Antragstellung nach dem Gewaltschutzgesetz;

  • bieten wir Ihnen psychosoziale Beratung an;

  • begleiten und unterstützen wir Sie bei Gesprächen mit RechtsanwältInnen, ÄrztInnen, Ämtern, Behörden und anderen Einrichtungen;

  • vermitteln wir Sie an andere Fachdienste und stellen den Kontakt her;

  • bieten wir Ihnen eine Nachsorge an.


Das Gewaltschutzgesetz stärkt die Rechte von Opfern häuslicher Gewalt gegen den gewalttätigen Lebenspartner.

Sie haben bei Gericht die Möglichkeit,

  • Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen zu beantragen und

  • Ansprüche auf Überlassung der gemeinsamen Wohnung geltend zu machen.

Die Polizei kann in einer Akutsituation dem Täter für eine bestimmte Zeit verbieten, die gemeinsame Wohnung zu betreten.

Deshalb zögern Sie nicht und benachrichtigen Sie die Polizei (Tel. 110) bei unmittelbarer Gefahr.

Der Verstoß gegen die polizeiliche Maßnahme und die gerichtliche Schutzanordnung ist strafbar.

Wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt oder Nachstellungen sind, suchen Sie nicht die Schuld bei sich selbst.

Die Verantwortung trägt der Gewalttäter - nicht Sie.

Nehmen Sie die Bedrohungen und Misshandlungen nicht länger hin.

Sie sind nicht allein.
Lassen Sie sich helfen.
Wir unterstützen Sie.

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