AktuellesPressemeldung Vor wenigen Wochen beschäftigte sich das Netzwerk „Häusliche Gewalt“, ein Bündnis von Beratungsstellen, Einrichtungen, Jugendämtern, Anwälten, Opferhelfern, Frauenhaus, Gleichstellungsbeauftragten, Justiz und Polizei, mit dem neuen § 238 des Strafgesetzbuches, der Menschen bestraft, die einem anderen Menschen beharrlich nachstellen. Das nennt man Stalking. Dieses Phänomen tritt gerade da oft auf, wo Paare sich getrennt haben. In der Regel ist ein Partner mit der Trennung nicht einverstanden und versucht penetrant, die Beziehung wieder herzustellen. Der § 238 spricht von Stalking, wenn jemand einem Menschen beharrlich unbefugt nachstellt, seine räumliche Nähe aufsucht, ihn z.B. durch Kurznachrichten oder Telefonate beharrlich belästigt, ihm droht, ihn zu verletzen, zu bestrafen oder gar ihn zu töten. Relativ hohe Strafen sieht dieser § 238 vor im Falle von Stalking, abhängig von der Schwere des Delikts von 3 Monaten bis zu 10 Jahren im Falle des Totes des Opfers oder einer ihm nahe stehenden Person. Herr Kellermann, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stade, war als Referent in dieser Netzwerksitzung zugegen und machte darauf aufmerksam, dass von den in 2010 eingegangenen Fällen nur wenige zur Anklage kamen und das sei die eigentliche Problematik, denn oft fehlten die Beweise und die Voraussetzung für eine Verurteilung sei dann nicht gegeben. Erfahrungsgemäß ist es so, dass Stalker mit dem Nachstellen nicht aufhören, sondern diesen perfiden Psychoterror fortsetzen. Hier gibt es die Möglichkeit nach dem Gewaltschutzgesetz, ein Näherungsverbot beim Gericht zu erwirken, das dem Täter verbietet, sich dem Opfer zu nähern und weiterhin in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen. Dem Netzwerk war es wichtig, den von Stalking betroffenen Frauen und Männern Empfehlungen zu geben, wie sie sich am besten verhalten, um sich selbst zu schützen. Die Opfer sollten konsequent jeden weiteren Kontakt mit dem Stalker vermeiden bzw. ihm den Kontakt deutlich untersagen. Hilfreich kann es auch sein, die Ruhe zu bewahren und niemals zu schreien oder aggressiv zu werden. Die Opfer sollten unbedingt jedes unerwünschte Verhalten des Nachstellers dokumentieren und ggf. Protokoll dazu führen. Auch wenn kein Zeuge dabei ist, sollte man festhalten, wann es zu welcher Kontaktaufnahme bzw. Belästigung gekommen ist, wo genau sie stattgefunden hat und wer evtl. Zeuge sein könnte. Sollte es Beweise geben, sollte man sie aufheben bzw. fotografisch festhalten. Das Opfer sollte immer daran denken, Nachbarn, Familie und auch Kollegen über den Stalkingvorfall zu informieren, damit auch sie im Bilde sind und ggf. mit unterstützen können. Außerdem empfiehlt das Netzwerk den Opfern von Stalking, die Polizei rechtzeitig einzuschalten und Anzeige zu erstatten. In hartnäckigen Fällen lohnt es sich auch, eine Fangschaltung zu beantragen, um Telefonterror nachzuweisen. Außerdem ist wichtig, keine Pakete entgegen zu nehmen, die man nicht erwartet. Opfer sind außerdem gut beraten, sich zu erkundigen, ob sie juristische Maßnahmen einleiten sollten. Denn auch hier kann das seit 2002 gültige Gewaltschutzgesetz angewendet werden. Bei einer Verletzung des Näherungsverbotes droht Strafe. Außerdem schüchtert ein juristisch erwirkter Verweis so manchen Täter ein. Das Netzwerk möchte überdies, dass die Opfer von Stalking
die Übergriffe sehr ernst nehmen, denn ein Großteil der
Stalker macht seine Drohungen wahr. So ist es selbst in Stade vor wenigen
Jahren zum Tod eines Stalkingopfers gekommen. VorschauNach den zwei großen Aktionen „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ 2006 und „Der richtige Standpunkt gegen Gewalt“ 2008 und 2009 plant das Netzwerk für 2012 sein nächstes großes Vorhaben. Es
wird zur Jahresmitte 2012 die Wander-Ausstellung „HERZ-SCHLAG“ zum Thema Häusliche Gewalt in den Landkreis Stade
geholt. Diese Ausstellung wurde vom Frauenhaus Norderstedt konzipiert. Sie thematisiert die häusliche Gewalt in sehr anschaulicher
Weise. Geplant ist, sie zunächst in der
Hansestadt Stade und eventuell auch noch in der Stadt Buxtehude zu zeigen.
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Bisherige Aktivitäten/Veranstaltungen siehe "Rückschau" ...>